Fahrverbote in Österreich
Überquert man mit seinem PKW oder dem LKW die Grenzen zu Österreich, darf man gewiss sein das genau ab diesem Moment die altbewährten, deutschen Regeln den Weg über den Jordan gefunden haben.
Zunächst einmal muss darauf hingewiesen werden, dass es einen generellen Unterschied zwischen dem Verlust der Fahrerlaubnis und dem Fahrverbot gibt. Verliert man die Fahrerlaubnis bezieht sich das nicht auf alle Kfz, sondern man darf zum Beispiel weiterhin einen Roller oder ein Leichtkraftrad führen. Liegt allerdings ein Fahrverbot vor, schließt das alle Fahrzeuge mit ein. Dies gilt sowohl für Österreich als auch für Deutschland.
Fahrverbote inklusive einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) werden in Österreich dann ausgesprochen, wenn der Verkehrsteilnehmer sich ein oder mehrere schwere Verkehrdelikte hat zu Schulden kommen lassen. Dies können sein: Alkohol oder Drogen Delikte, überfahren einer roten Ampel oder viel zu hohe Geschwindigkeiten. In Deutschland ist es ähnlich, allerdings sind die Richtwerte andere. Wird einem Deutschen Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis entzogen, gilt diese Maßnahme erst einmal nur für das Fahren in Österreich. Liegt allerdings ein schwereres Verkehrsvergehen vor, kann die österreichische Führerschein-Behörde eine Empfehlung an die deutschen Kollegen aussprechen, was dann für den Verkehrsteilnehmer auch unangenehme Folgen im Heimatland mit sich bringt. Dies kann zum Beispiel auch die Anordnung einer MPU sein, die zu bestehen ist, bevor man wieder hinter das Steuer darf. Auch Punkte in Flensburg bleiben hiervon nicht unberührt.
Plant man also eine Urlaubsreise nach Österreich, sollte man sich genau über die dortigen Gesetze informieren, damit nach dem Urlaub das böse Erwachen ausbleibt.